Wird eine Wohnung oder ein Haus verwahrlost hinterlassen oder verstirbt eine Person in der Wohnung, folgen meistens Probleme. Oftmals verbleibt eine verstorbene Person über einen beträchtlichen Zeitraum hinweg innerhalb der Wohnung, bevor dies überhaupt bemerkt wird. Muss dann eine Wohnung wieder leer geräumt werden, rücken die Entrümpelungsunternehmen in aller Regel wieder ab.
Das ist dann ein Fall für den Fachbetrieb, der auch entsprechende Schutz- und Reinigungsmaßnahmen durchführen kann, z. B. ein Schädlingsbekämpfer. Dessen Mitarbeiter sind geschult, die damit einhergehenden psychischen Belastungen zu bewältigen.
Wir führen neben der Entrümpelung auch begleitende Maßnahmen durch (Entsorgung, Schädlingsbekämpfung und desinfizierende Maßnahmen).
